Wie neutral ist das Berliner Neutralitätsgesetz?

Wie neutral ist das Berliner Neutralitätsgesetz?

21. Mai 2019

In unserer Veranstaltungsreihe „JIK meets…“ trafen wir Berliner Abgeordnete und diskutierten das Berliner Neutralitätsgesetz. Hier fassen wir zusammen, wie neutral die Abgeordneten zum Neutralitätsgesetz stehen.

2015 entschied das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Klage einer Lehrerin aus NRW, dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen nicht mit der Verfassung vereinbar ist.

In Berlin ist das Kopftuch für Beamtinnen jedoch weiterhin verboten, Grund dafür ist das Neutralitätsgesetz. Es soll überall dort, wo die Menschen der Staatsgewalt nicht ausweichen können, z.B. vor Gericht, bei der Polizei oder in den Schulen, die staatliche Neutralität wahren. In der Berliner Verfassung heißt es:

Beamtinnen und Beamte, die im Bereich der Rechtspflege, des Justizvollzugs oder der Polizei beschäftigt sind, dürfen innerhalb des Dienstes keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole, die für die Betrachterin oder den Betrachter eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren, und keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke tragen. Das gilt im Bereich der Rechtspflege nur für Beamtinnen und Beamte, die hoheitlich tätig sind.
(Art. 29, § 1)

Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurden in den deutschen Bundesländern unterschiedliche Regelungen eingeführt. Sie reichen von sehr strikten Prüfungen bis hin zu eher lockeren Regelungen. In Bayern gibt es beispielsweise ein indirektes „Kopftuch-Verbot“, denn religiöse Symbole sind in der Schule unzulässig, wenn sie bei Schüler*innen oder Eltern „auch als Ausdruck einer Haltung verstanden werden können, die mit den verfassungsrechtlichen Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung einschließlich den christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerten nicht vereinbar ist“. In Bremen dürfen sowohl alle Lehrerinnen als auch Schülerinnen ein Kopftuch in der Schule tragen und in Sachsen dürfen alle Schulen selbst entscheiden, wie sie mit dem Tragen von religiösen Symbolen in den Schulen umgehen. Einige Bundesländer haben aber auch keine Regelung, da es bisher noch keine „Konfliktfälle“ gab. Berlin hält weiterhin am Neutralitätsgesetz fest. Und das obwohl bereits im September 2017 das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden hatte, dass es gegen die verfassungsrechtlich geschützte Religionsfreiheit verstößt, Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuches zu verbieten.

Seit Einführung des Gesetzes wird in Berlin über die Rechtmäßigkeit dieses Verbots diskutiert, v.a. weil es auch sehr konkreten Einfluss auf berufliche Karrieren nimmt. Eine zentrale Folge des Neutralitätsgesetzes ist zum Beispiel, dass muslimische Lehrerinnen, die ein Kopftuch tragen, bei Bewerbungen für den Eintritt in den Schuldienst auf Grundlage dieses Gesetzes regelmäßig abgewiesen werden.

Wie stehen Berliner Abgeordnete zum Neutralitätsgesetz?

Gerade jetzt wird das Thema wieder aktuell, da das Land Berlin beim Bundesarbeitsgericht Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts eingelegt hat. Nun muss das Bundesarbeitsgericht eine Grundsatzentscheidung zum Neutralitätsgesetz fällen.

Was spricht für eine Anpassungen oder Auflösung des Gesetzes? Und wie stehen die Berliner Parteien zum Neutralitätsgesetz?
Das wollten wir von Parteimitglieder von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Die Linke wissen. Ins Gespräch kamen wir mit Bettina Jarrasch, Hakan Taş, Raed Saleh und Burkard Dregger.

Ihnen allen stellten wir in Berlin die Frage:

Wie neutral ist das Berliner Neutralitätsgesetz?
© Astrid Behrendt

Bettina Jarasch, Bündnis 90/Die Grünen

Als einstige Befürworterin des Neutralitätsgesetzes sah Bettina Jarasch, Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, es einst als konsequent an, alle religiösen Symbole im öffentlichen Dienst zu verbieten. Heute bewertet die Religionspolitische Sprecherin der Grünen das Neutralitätsgesetz anders: Es sei diskriminierend und ausschließend – und dies vor allem gegenüber kopftuchtragenden Musliminnen – einer der Gründe, weshalb das Gesetz laut Jarasch nicht mehr haltbar ist. Von der Senatsverwaltung für Bildung wurde z.B. eine Handreichung für Schulen herausgegeben. Demnach seien „religiöse Symbole an sich kein Problem, aber demonstrative Tragen ist verboten. Das Kopftuch ist per se demonstrativ. Damit haben wir ein Kopftuchgesetz. Und ich hoffe, wir bleiben da nicht stehen.“ Eine Lösung kann es laut Jarasch nur durch eine juristische Entscheidung geben. Die Politik allein könne das Problem nicht lösen, so Jarasch, da sich in politischen Debatten unter dem Deckmantel Neutralitätsgesetz zu viele andere Themen verstecken. Sie hält daher auch mehr Druck aus der Zivilgesellschaft für erforderlich und meint, dass sich auch betroffene muslimische Frauen und Initiativen häufiger öffentlich äußern sollten. Denn kein Gesetz sei in Stein gemeißelt. Diskussionsteilnehmer*innen kritisierten, dass die Politik sich mit dieser Einschätzung aus der Verantwortung stehle und auf eine juristische Lösung warte statt selbst aktiv zu werden. Jarasch erklärte, dass es innerhalb ihrer Partei zwar eine klare Tendenz gegen das Gesetz gibt, aber dennoch keine Einstimmigkeit. So gäbe es auch religionskritische Stimmen, die sich für die Beibehaltung des Neutralitätsgesetzes aussprechen. Einig sei man sich erst einmal nur dabei, dass der Konflikt nicht auf dem Rücken der betroffenen Frauen ausgetragen werden sollte.

© Astrid Behrendt

Hakan Taş, Die Linke

Auch die Linke hat laut Hakan Taş, partizipationspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke, innerparteilich keinen einheitlichen Standpunkt zu dem Verbot. Er selbst positionierte sich jedoch bei unserer Veranstaltung sehr deutlich: Aus seiner Sicht ist das Neutralitätsgesetz keinesfalls neutral und es bedürfe dringend einer gesamtgesellschaftlichen Debatte – nicht nur auf politischer, sondern auch auf zivilgesellschaftlicher Ebene. Auf die Frage, was er mit gesamtgesellschaftlich meint, erklärt er, dass überall über das Neutralitätsgebot und dessen Auswirkungen diskutiert werden sollte, also zum Beispiel auch in Kitas und Schulen. Das Gesetz ist aus Sicht von Taş nicht haltbar, da es die Religionsfreiheit einschränke und es sich schlussendlich auch diskriminierend auf Berufe außerhalb des öffentlichen Dienstes auswirke. Das Gesetz könnte etwa auch in der freien Wirtschaft Ängste und Sorgen schüren, die dazu führen, dass kopftuchtragende Musliminnen seltener angestellt werden. Hakan Taş erklärte aber, dass eine Mehrheit zur Gesetzesänderung oder -abschaffung im Abgeordnetenhaus derzeit noch fehlt und appellierte aus diesem Grund – ähnlich wie Jarasch – für stärkeren gesellschaftlichen Druck.

© Junge Islam Konferenz

Raed Saleh, SPD

Die SPD steht dem Neutralitätsgesetz positiver gegenüber. Unser Gesprächspartner Raed Saleh, Vorsitzende der Berliner SPD Fraktion, hält das Neutralitätsgesetz zwar nicht für zeitgemäß, erklärt aber, dass dieser Standpunkt bislang keine Mehrheit in der SPD findet. Auf die Nachfrage hin, ob das Neutralitätsgesetzes eine islamfeindliche Haltung wiederspiegle, verneint Saleh. Seiner Einschätzung nach stimmte auf dem SPD Parteitag 2015 eine Mehrheit für das Neutralitätsgesetz, weil das Gesetz aus der Sicht der Befürwortenden für den Schutz von Gleichheit stehe. Saleh empfindet Argumente, die für die Beibehaltung des Neutralitätsgesetzes sprechen, nachvollziehbar. Laut einem Gutachten, das er in Auftrag gegeben hatte, sei das Gesetz jedoch unhaltbar, da es nicht mit der Verfassung vereinbar sei. Letztendlich müsste man aber weitere gerichtliche Prüfungen abwarten, erst dann wird es eine Einigung geben, meint Saleh.

© Astrid Behrendt

Burkard Dregger, CDU

Der CDU-Fraktionsvorsitzende im Berliner Abgeordnetenhaus Burkard Dregger sprach sich für das Neutralitätsgesetz aus. Aus seiner Sicht sei das Gesetz „konfliktvermeidend“. Der CDU Politiker hält das Neutralitätsgesetz nicht für diskriminierend, da es alle Religionen gleichermaßen in den Blick nehme. Beamte stünden in der Pflicht, gegenüber allen Neutralität zu wahren, so Dregger. Das Gesetz würde dabei nicht die eine oder andere Religion bevor- oder benachteiligen. Viele der Veranstaltungsteilnehmer*innen sahen das anders und kommentierten, dass das Neutralitätsgesetz in erster Linie kopftuchtragende Muslimas strukturell benachteilige. Burkard Dregger äußerte Verständnis, betonte aber, dass es sich aus seiner Perspektive nicht um ein Kopftuchgesetz handle. Ein solches Gesetz, das nur das Kopftuch verbiete, wäre nicht mit der Verfassung vereinbar. Dass das Gesetz auch Auswirkungen auf die Privatwirtschaft haben könnte, weil viele Arbeitgeber*innen keine Frau mit Kopftuch einstellen wollen und denken, dass sie es auch nicht dürfen, sei ihm nicht bekannt. Ein viel diskutierter Punkt aus dem Publikum war insbesondere die von Dregger benutzte Beschreibung des Gesetzes als „konfliktvermeidend“. Aus Sicht der Gäste sei das Gesetz vielmehr „konfliktunterdrückend“. So gäbe es eine konkrete Benachteiligung von kopftuchtragenden Lehrkräften, z.B. gegenüber muslimischen Männern sowie gegenüber anderen (nicht-muslimischen) Lehrkräften ohne sichtbare religiöse Kleidung oder Symbole. Dregger betonte, dass man Rücksicht auf die negative Religionsfreiheit nehmen sollte, da die Gesellschaft immer religionsferner wird. Herr Dregger vermutet, dass es in den nächsten Jahren oder Jahrzehnten dahingehend einen Wandel geben könnte, wenn etwa religiöse Symbole von der Gesellschaft nicht mehr als Gefahr angesehen würden. Auf die Frage, ob das Neutralitätsgesetz neutral ist, antwortete Dregger, dass es nicht neutral sei, aber eben das Ergebnis einer Entscheidung.

Wie geht es weiter mit dem Berliner Neutralitätsgesetz?

Parteien wie Abgeordnete sind sich also bei dem Thema uneinig. Bei JIK meets…Berliner Abgeordnete kamen Betroffene und Interessierte zu Wort und diskutierten mit Politiker*innen verschiedener Parteien. Es wurde sich gegenseitig zugehört. Was daraus resultiert bleibt jedoch erst einmal offen. Die Gespräche zeigen, dass politische Prozesse nicht nur komplex sind, sondern oft auch zäh und langsam voran gehen. Klar geworden ist, dass es für politische Änderungen einiges bedarf: Fürsprecher*innen, Mehrheiten sowie Mut, Geschick und Beharrlichkeit, um Themen und politische Positionen voran zu bringen.

Bislang hatte das Berliner Landesarbeitsgericht stets nur über Einzelfälle entschieden. Für eine grundsätzliche Klärung hat das Land Berlin nun aber beim Bundesarbeitsgericht Revision gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts zum Fall einer kopftuchtragenden Lehrerin eingereicht. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt soll eine grundlegende Entscheidung im andauernden Streit über das Berliner Neutralitätsgesetz treffen. Damit wird Neuland betreten, denn die Berufung könnte das Berliner Neutralitätsgesetz kippen. Damit würde zum beispiel Lehrerinnen künftig das Tragen von Kopftüchern an Berliner Schulen erstmals generell erlaubt werden. Auch für die Beschäftigung im Bereich Justiz und Polizei könnten sich Veränderungen ergeben.

Laut Betroffenen und Teilnehmer*innen der JIK meets…-Reihe wäre dies ein wichtiger und längst überfälliger Schritt.

#begegnung #integration #veranstaltung

  • von Dana Nguyen
  • am 21. Mai 2019

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